Eine der Voraussetzungen für den Eigentumsübergang eines Grundstücksteils ist die Bildung eines eigenen Flurstücks für diese Teilfläche durch Zerlegung des bestehenden Flurstücks.
Grenzvermessung
Für Grundstücksteilungen wird eine Grenzvermessung durchgeführt, bei der auf der Grundlage von Vermessungsunterlagen zunächst die Grenzen des bestehenden Flurstücks hergestellt werden.
Nach der Festlegung der Bestimmungsmaße für die neue Grenze auf Basis eines Kaufvertrags oder Teilungsplans und der Abmarkung der Grenzpunkte mit besonderen Grenzzeichen findet ein Grenztermin statt, bei dem die Ergebnisse der Vermessung erläutert werden und die Teilnehmer weitere Fragen stellen können.
Die Grenzvermessung wird durch Einreichen der Ergebnisdokumentation beim Vermessungsamt abgeschlossen. Dort erfolgt die Übernahme der Veränderungen in das Liegenschaftskataster und die neuen Flurstücke mit den zugehörigen Flächenangaben entstehen. Diese Vorgänge sind mit Verwaltungsverfahren verbunden, deren Ergebnisse den Beteiligten in Form von Feststellungs- und Fortführungsbescheiden bekanntgegeben werden. An das Grundbuchamt wird zusätzlich eine Fortführungsmitteilung versandt, auf deren Basis der Notar den Antrag für die Grundbuchveränderungen stellt.
Grenzvermessungen im Rahmen der Führung des Liegenschaftskatasters
Grenzvermessungen gehören im Rahmen der Führung des Liegenschaftskatasters zu den öffentlichen Aufgaben des Landes Berlin. Sie werden von im Land Berlin Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt, die die Vermessungsergebnisse öffentlich beurkunden. Ihre Honorare sind zur Vermeidung von Interessenkonflikten in einer Vergütungsordnung festgelegt.
Die Höhe der Vergütung für die Durchführung einer Grenzvermessung hängt vom Bodenrichtwert des Grundstücks, von der Länge der zu vermessenden Grenzen und der Anzahl der Grenzpunkte ab.