Eine Grenzvermessung ist zur Teilung eines Grundstücks, zur Markierung von Grenzpunkten und auch zur Klärung von Widersprüchen im Grenzverlauf erforderlich.
Wir sind im Rahmen unserer Öffentlichen Bestellungen zur Durchführung von Grenzvermessungen berechtigt und leisten natürlich auch die in diesem Zusammenhang oft notwendige rechtliche Beratung.
Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Leistungen:
- Vermessungen für Grundstücksteilungen
- Grenzherstellungen
- Markierung von Grenzpunkten (Abmarkung)
- Fertigung der Lagepläne als Teilungsentwürfe
- Ausstellung der Grenzbescheinigungen