Welche Bauvorlagen sind dem Bauantrag beizufügen?
Zur Beurteilung eines Bauvorhabens benötigt die Bauaufsichtsbehörde verschiedene Unterlagen. Diese Unterlagen werden Bauvorlagen genannt und sind mit dem Bauantrag einzureichen. Zu den Bauvorlagen gehört, neben einem Auszug aus der Flurkarte, den Bauzeichnungen und der Bau- und Betriebsbeschreibung, auch ein Lageplan, der den Zusammenhang zwischen der vorhandenen Grundstückssituation und dem Bauvorhaben beschreibt. Die Form dieses Lageplans, die darzustellenden Elemente sowie alle weiteren Einzelheiten werden in der Berliner Bauverfahrensverordnung bestimmt.
So müssen unter anderem Angaben zu den Flur- und Grundstücken, zu den vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen, zum geschützten Baumbestand, zu den Verkehrs-, Abstands- und Baulastflächen und zu den vorhandenen und geplanten Geländehöhen enthalten sein.
Darüber hinaus wird als Bestandteil des Lageplans eine Berechnung über das Maß der baulichen Nutzung des Grundstücks aufgestellt, aus der das Verhältnis zwischen der zulässigen und der unter Berücksichtigung der vorhandenen und der geplanten Bebauung zu erwartenden Grund- und Geschossfläche hervorgeht.
Bauvorlage zur konkreten Planung des Bauvorhabens
In vielen Fällen sind die Angaben zur bestehenden Grundstückssituation allerdings Voraussetzung für die konkrete Planung des Bauvorhabens, so dass zunächst ein Bestandslageplan angefertigt wird, aus dem nach Fertigstellung der Bauzeichnungen dann der Lageplan als Bauvorlage entsteht.
Das Anfertigen von Lageplänen als Bauvorlage, verbunden mit der zugehörigen Vermessung, gehört als städtebauliche Vermessungsaufgabe zu den öffentlichen Aufgaben des Landes Berlin. Diese Aufgaben werden von im Land Berlin öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt, die die Vermessungsergebnisse öffentlich beurkunden. Ihre Vergütung ist zur Vermeidung von Interessenkonflikten in einer Vergütungsordnung festgelegt.
Die Höhe der Vergütung für die Anfertigung eines Lageplans als Bauvorlage hängt vom Bodenrichtwert des Baugrundstücks, der Länge seiner Grenzen und von der Geschossfläche der vorhandenen und der geplanten Bebauung ab.