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Gebäudevermessungen

Eine Gebäudevermessung wird zur Aufnahme neuer Gebäude oder grundrissrelevanter baulicher Veränderungen in das Liegenschaftskataster, insbesondere in das amtliche Kartenwerk, durchgeführt. Dabei wird die Lage des Gebäudes in Bezug zum amtlichen Referenzsystem ermittelt und dokumentiert.

Die Gebäudevermessung ist die örtliche Vermessung nach Abschluss der Baumaßnahme. Sie wird durch Einreichen der Ergebnisdokumentation beim Vermessungsamt abgeschlossen, wo die Übernahme in das Liegenschaftskataster erfolgt. Dieser Vorgang ist mit einem Verwaltungsverfahren verbunden, dessen Ergebnis dem Gebäudeeigentümer in Form einer Fortführungsmitteilung bekannt gegeben wird.

Führung eines Liegenschaftskatasters

Das Berliner Vermessungsgesetz verpflichtet das Land Berlin zur Führung eines Liegenschaftskatasters, in dem sämtliche Gebäude nachgewiesen werden müssen. In § 19 (2) dieses Gesetzes wird weiterhin bestimmt, dass die zur Eintragung von Veränderungen in das Liegenschaftskataster erforderlichen Unterlagen von den jeweiligen Gebäudeeigentümern zu beschaffen sind. Dabei gilt das Verursacherprinzip, nach dem die Kosten derjenige trägt, der die Veränderung veranlasst hat. Die Eintragung muss auf der Basis einer Gebäudevermessung erfolgen.

Das Liegenschaftskataster ist als Basisinformationssystem Grundlage für eine Vielzahl von raum- und bodenbezogenen Entscheidungen der Berliner Verwaltung, weshalb ein möglichst vollständiger und aktueller Inhalt einen hohen Stellenwert haben muss. Diese Bedeutung wird auch mit der gesetzlichen Verankerung des Aktualisierungsprinzips deutlich.

Gebäudevermessung im Rahmen des Liegenschaftskatasters

Gebäudevermessungen gehören im Rahmen der Führung des Liegenschaftskatasters zu den öffentlichen Aufgaben des Landes Berlin. Diese Aufgaben werden von im Land Berlin Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt, die die Vermessungsergebnisse öffentlich beurkunden. Ihre Vergütung ist zur Vermeidung von Interessenkonflikten in einer Vergütungsordnung festgelegt.

Die Höhe der Vergütung für die Durchführung einer Gebäudevermessung hängt von der Geschossfläche des zu vermessenden Gebäudes ab.

Biermann + Heldt

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