Die Bescheinigung über die genehmigungskonforme Errichtung neuer Gebäude hinsichtlich ihrer Lage und Höhe ist ein Instrument der Bauaufsichtsbehörde, mit dem die Gefahr von Verstößen gegen das Bauordnungsrecht minimiert werden soll. Es wird nur in Einzelfällen eingesetzt.
Mit der Lage- und Höhenbescheinigung beurkundet der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur die Einhaltung der genehmigungskonformen Lage und Höhe des Gebäudes. Mit einer Grenzbescheinigung wird die Lage des Gebäudes im Bezug zu den Grundstücksgrenzen beurkundet.
Ausstellen einer Bescheinigung
Das Ausstellen einer solchen Bescheinigung auf der Grundlage einer zugehörigen Vermessung gehört als städtebauliche Vermessungsaufgabe zu den öffentlichen Aufgaben des Landes Berlin. Diese Aufgaben werden von im Land Berlin Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt. Die Vergütung von Ingenieuren ist zur Vermeidung von Interessenkonflikten in einer Vergütungsordnung festgelegt.
Höhe der Vergütung
Die Höhe der Vergütung für diese Leistung hängt von der Geschossfläche des zu vermessenden Gebäudes ab.